
Der Auftrag der Werkstatt
"Unsere Aufgabe ist es, Menschen mit einer Behinderung ein Leben zu ermöglichen, das dem nichtbehinderter Menschen weitgehend entspricht."
Das bedeutet für uns die Mitarbeiter zu fördern, dass sie möglichst ohne fremde Hilfe arbeiten und leben können.
Um das zu erreichen, bieten wir ein vielseitiges Angebot
an arbeitsbegleitenden Schulungen und Einzelförderungen.
Die Arbeitsplätze werden so eingerichtet, dass die Mitarbeiter möglichst eigenständig qualitativ hochwertige Arbeiten ausführen können. Die Arbeitssituation soll dem allgemeinen Arbeitsmarkt so weit wie möglich gleichen.
- Es besteht ein arbeitnehmerähnliches Rechtsverhältnis zwischen Werkstatt und dem Mitarbeiter mit einer Behinderung.
- Ein Werkstattvertrag regelt Rechte und Pflichten.
- Der Werkstattrat arbeitet ähnlich dem Betriebsrat und vertritt die Interessen der Menschen mit Behinderung gegenüber der Werkstatt.
- Die Mitarbeiter sind kranken-, pflege- und rentenversichert.


